Inline Hockey Mi/Fr 2021

We're sorry, but all tickets sales have ended because the event is expired.
  • Erster Termin
     21. Mai 2021
     19:30 - 21:00
  • Dummy Termin
     1. September 2021
     19:30 - 21:00

Datum: Ab 21.05.2021 jeden Mittwoch und Freitag 19:30 – 21:00 (ausser an Feiertagen)

Ablauf: 5 Minuten Warmup – 85 Minuten Spielbetrieb
Das Training wird grundsätzlich via WhatsApp organisiert, um kurzfristig auf Wetteränderungen und Teilnehmerzahl reagieren zu können.
Pro Trainingstag sind 16 Spieler zugelassen, mehr ist leider aus Platzgründen nicht möglich.

Kosten regulär: 20€ für die ganze Saison
Kosten Nachwuchs: 10€ für die ganze Saison. Der EHC Tornados Linz fördert aktiv SpielerInnen, welche nach dem 31.12.2002 geboren wurden, und erlässt diesen 50% der Trainingsgebühr.

Trainer: Dominik Jochinger, Ricki Decker

Teilnehmer: SpielerInnen die sich in der Saison 2020/21 oder 2019/2020 für eines der Tornados Trainings angemeldet und die Trainingsgebühr überwiesen haben.

COVID-19 Einschränkungen: Aufgrund der Covid-19 Öffnungsverordnung gelten folgende zusätzliche Einschränkungen:

  • Bei jedem Termin muss eine Teilnahme vorab angekündigt werden, dies erfolgt per WhatsApp in der dafür vorgesehenen Gruppe.
  • Bei jedem Termin muss ein aktuell gültiger Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (“Eintrittstest”) vor Betreten des Spielfelds oder der Spielerbank vorgezeigt werden. Aktuelle Rahmenbedingungen siehe unten.
  • Ein anwesendes Mitglied (Vorstand, Trainer, sonst ältestes anwesendes Mitglied) prüft die Eintrittstests und meldet die tatsächlich teilnehmenden Personen via WhatsApp (“Contact Tracing”).
  • Es sind bei diesem Training keine unangemeldeten Personen (sowohl Mitglieder als auch Vereinsfremde) zugelassen.
  • Es können nicht ausreichend Duschen/Kabinen zur Verfügung gestellt werden, somit erfolgt das Umziehen im Freien.
  • Auf dem Areal gilt grundsätzlich Maskenpflicht mit Ausnahme der Spielfläche und Spielerbank.

Hinweis: Deine Anmeldung gilt erst, wenn Du dich für das entsprechende Training online angemeldet hast, das Geld am Vereins-Konto eingelangt ist und du in die WhatsApp Gruppe aufgenommen wurdest.

Mit der Anmeldung zu diesem Training erklärst du dich mit der Sammlung und Nutzung deiner Daten gemäß der Datenschutz Bestimmungen einverstanden. Du erklärst dich auch einverstanden, via WhatsApp an der Organisation des Trainings beteiligt zu werden.

Hier gehts zur Liste der Teilnehmer.

Eintrittstest: Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und damit als „Eintrittstest“ gilt:

  1. Ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
  2. Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
  3. Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines
    molekularbiologischen Tests (PCR) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
  4. Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
  5. Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
    1. Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
    2. Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate
      zurückliegen darf, oder
    3. Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
    4. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver
      molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf
  6. Ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
  7. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf